NEUIGKEITEN AUS DER KINDERARZTPRAXIS

Ab 01.11.2025: Regelung der Bestellung und Abholung von Rezepten, Verordnungen, Überweisungen und Krankschreibungen:

Das Fertigstellen von Rezepten (elektronisch und Papier), Verordnungen (Logo/Ergo/Physio), Überweisungen und Krankschreibungen kann OHNE  Termin bei einer der Ärztinnen immer erst zum Ende einer Sprechstunde (jeweils mittags oder abends) erfolgen.

Wege der "Vorbestellung" von

- Rezepten/Krankschreibungen: telefonisch

- Verordnungen (Logo/Ergo/Physio) und Überweisungen: AUSSCHLIEßLICH nur noch PER EMAIL unter rezept@praxis-schilgen.de

Zur zügigen Bearbeitung benötigen wir Namen des Kindes, Geburtsdatum und eine genaue Beschreibung was benötigt wird (z.B. Folgerezept, Hinweis: für Heilmittelverordnungen muss immer ein Bericht vorliegen).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ärztinnen

Unsere Ärztin Frau Dr. Brokinkel befindet sich ab Ende Oktober 2025 in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit und wird daher für einen längeren Zeitraum nicht in der Praxis tätig sein.

Das ärztliche Team wird ab 20.10.25 von Frau Dr. Anna-Lena Oehme, ebenfalls langjährige Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, unterstützt. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit! 


Amblyopiescreening

Ab sofort bieten wir für Säugline/Kleinkinder eine Augenuntersuchung an, das Amblyopiescreening. Dies ist eine einfache und schnelle Untersuchung, die die am häufigsten bei Kindern auftretenden Augenerkrankungen wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Strabismus untersucht. Je früher eine Sehstörung erkannt wird, desto besser sind die Behandlungserfolge. Der Entwicklung einer Amblyopie, d.h. Schwachsichtigkeit, kann damit effektiv vorgebeugt werden.

Die Untersuchung erfolgt auf dem Schoß eines Elternteils, im Abstand von 1m und dauert weniger als 1 Sekunde. Das Kind muss kurz ein lachendes Gesicht auf dem Gerät fixieren. Anschließend wird automatisiert die Brechkraft des Auges ermittelt, d.h. wie gut das Auge Lichtstrahlen bündeln kann. Die Ergebnisse werden mit Vergleichswerten verglichen und anschließend als auffällig oder unauffällig eingestuft. Bei einem auffälligen Befund erfolgt die Weiterleitung an einen Augenarzt. Wie bei vielen neuen Untersuchungen erfolgt die Kostenerstattung von 25,00 € je nach Krankenkasse unterschiedlich. Erfragen Sie gerne die Möglichkeiten der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse und sprechen Sie uns bei Interesse an! Empfohlener Untersuchungszeitraum: bald nach dem 1. Geburtstag.

Oktober 2025

SCHLIEßUNGSTAGE DER PRAXIS 

Die Praxis ist vom 13.-17.10.2025 geschlossen.

 

Wir werden durch folgende Praxen vertreten:

Dr. Bonenkamp/Dr. Scheppokat, Arnheimweg 9, 48161 MS, Tel. 02518712010

Dr. Becker/Dr. Haisch, Piusallee 20-22, 48147 MS, Tel. 025159686898

Dr. Faust, Warendorferstr. 185, 48145 MS, Tel. 025130343

Dr. Kosch/Dr. Irle, Dorbaumstr. 10, 48157 MS, Tel. 025153098888

01. Oktober 2025

NOTFALLVERSORGUNG

Aus organisatorischen Gründen bieten wir derzeit am Dienstagnachmittag keine Infektsprechstunde an. Ist Ihr Kind akut erkrankt oder haben Sie einen anderen, regulären Termin am Dienstagnachmittag bei uns und Ihr Kind ist zusätzlich erkrankt, nehmen Sie bitte vorher mit uns telefonisch Kontakt auf!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Ihr Kind ist außerhalb unserer Spechzeiten krank?

Falls Ihr Kind so krank ist, dass es eine dringende ärztliche Beratung oder Untersuchung braucht, gehen Sie bitte aufgrund der Neustrukturierung des kinderärztliche Notdienstes in Münster wie folgt vor:

Wenden Sie sich zunächst telefonisch an die Beratungs-Hotline 116 117.

Hier wird Ihnen mitgeteilt, ob für Ihr Kind eine telefonische Beratung, eine Videosprechstunde oder eine ärztliche Vorstellung ratsam ist. Außerdem erhalten Sie Informationen über die zuständige Notdienstpraxis sowie die Zeitfenster, in denen eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt anwesend ist (geänderte Sprechzeiten in Notfallpraxis ab 01.04.24, siehe unten und unter Notfall).

Dieses Vorgehen soll unnötige Wartezeiten in den Notdienstpraxen verhindern.

Informationen zur Notdienstversorgung erhalten Sie ebenso im Internet unter www.116117.de.

 

Ab 23.04.2025 veränderte Sprechzeiten der Notfallpraxis am Clemenshospital (ärztliche Anwesenheit)

- Mittwoch und Freitag 15-21 Uhr

- Samstag/Sonntag/Feiertag 8-21 Uhr

(Montag-, Dienstag- und Donnerstagabend ist die Notfallpraxis am Clemenshospital nicht mehr geöffnet. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Beratungshotline 116 117.)

September 2025

MENINGOKOKKEN B - IMPFUNG / RSV-PROPHYLAXE

Meningokokken B - Impfung

Bereits seit 30.05.2024 haben Säuglinge und Kinder im Alter zwischen zwei Monaten und dem fünften Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundimmunisierung gegen Meningokokken B gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie (Si-RL).

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe konnte sich nun mit den Krankenkassen/-verbänden auf eine Abrechnung und somit die Aufnahme in die regionale Impfvereinbarung verständigen.

Ab dem 20.05.2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag nun direkt und vollständig die Kosten für die Meningokokken B - Impfung (Impfstoff und Impfleistung). Das bedeutet, dass die Abrechnung der Kosten, wie bei den anderen Impfungen nach STIKO-Empfehlung auch, über die Praxis erfolgt.

Sie haben bereits ein Kassen- oder Privat-Rezept über einen Meningokokken B - Impfstoff (Bexsero) von uns erhalten oder schon eingelöst?

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter.


 

RSV-Prophylaxe 2025/2026

Seit Sommer 2024 empfiehlt die STIKO für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine RSV-Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre Versorgungsengpässe verhindert werden. Die Prophylaxe erfolgt mit einer monoklonalen Antikörper-Gabe als Einmaldosis vor oder in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (eine RSV-Saison geht in der Regel von Oktober bis März des folgenden Jahres). Säuglinge, die zwischen dem 1. April und September geboren sind, sollen die Prophylaxe möglichst im Herbst erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen die Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt, optimalerweise in der Geburtsklinik, bekommen. Somit gilt die Empfehlung zur RSV-Prophylaxe nicht nur wie bislang für Kinder mit Risikofaktoren (extreme Frühgeburtlichkeit, schwere Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen), sondern nun auch für alle gesunden Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison.

Wir empfehlen die Durchführung der RSV-Prophylaxe ab Mitte/Ende Oktober 2025, damit die Kinder bis zum Ende der RSV-Saison einen ausreichenden Schutz haben. Wir versuchen die Immunisierung im Rahmen eines Regeltermines zusätzlich durchzuführen.

Bitte denken Sie daran, dass Sie uns als Kassen- und Privatpatienten die RSV-Prophylaxe mitbringen müssen und somit vorher ein entsprechendes Rezept bei uns abholen müssen (Gültigkeit der Rezepte bei Kassenpatienten: 4 Wochen, bei Privatpatienten: 6 Monate).

Sollte Ihr Kind im Oktober/November 2025 keinen Regeltermin bei uns haben und unter die o.g. Indikation fallen, vereinbaren Sie bitte einen RSV-Impftermin bei uns. 


Können Kinder außerhalb der festgelegten Indikationen gegen RSV immunisiert werden?
Kinder außerhalb der regulären Indikationen können nur über eine IGeL-Leistung (Eltern tragen Kosten für Impfstoff und Impfleistung) immunisiert werden.
Achtung: hohe Impfkosten (Impfstoff derzeit 453,83 €, Impfleistung ca. 40 €)! Wir empfehlen den Eltern eine vorherige Rücksprache mit der KK (und eine schriftliche Kostenzusage), um eine hohe Selbstbeteiligung zu vermeiden.

Der Nutzen einer RSV-Immunisierung bei älteren Kindern ist fraglich und bei den meisten Kindern nicht zu empfehlen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

September 2025

REGELN ZUR HYGIENE UND ZUM PRAXISABLAUF

Um Ihnen einen möglichst sicheren und reibungslosen Praxisablauf anbieten zu können, gibt es einige besondere Hygieneregeln und Vorgehensweisen. Dazu gehören folgende Punkte:

- Bitte rufen Sie immer an, bevor Sie in unsere Praxis kommen, damit wir Ihr Anliegen bereits bearbeiten können bis Sie kommen bzw. Ihnen einen Termin in der für Ihr Anliegen passenden Sprechstunde geben können. 

- Bitte kündigen Sie jedes zu untersuchende Kind (Geschwisterkinder) vorher telefonisch an. Diese Vorgehensweise dient dazu, Verzögerungen möglichst zu vermeiden. Nicht angekündigte Kinder können auch nicht untersucht und behandelt werden.

- Im Rahmen der Infektsprechstunde können Sie bei vorhandenen Kapazitäten in unserem Wartezimmer Platz nehmen. Wir weisen daraufhin, dass dort auch andere, möglicherweise infektiöse Patienten Platz nehmen. Sie haben außerdem immer die Möglichkeit draußen zu warten. 

- In jedem Fall sollten Sie sich kurz bei der Anmeldung anmelden, wenn Sie eingetroffen sind. 

- Bitte informieren Sie uns vor dem Besuch in unserer Praxis, wenn Ihr Kind oder ein Familienmitglied Ihres Haushaltes an einer infektiösen Erkrankung leidet oder möglicherweise leiden könnte (z.B. Windpocken, Covid-19-Infektion).

- Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr für Ärzte:innen, Mitarbeiter:innen oder Patienten:innen. Ggf. tragen die Ärztinnen oder das Praxispersonal bei Bedarf eine Maske, um sich und/oder andere zu schützen. 

August 2025

FREIE STELLEN

Derzeit haben wir leider keine freien Stellen zu besetzen.

September 2025

Dr. med Luise Schilgen und Kolleginnen
Praxis für Kinder und Jugendmedizin
Geiststraße 38 l 48151 Münster
Telefon 0251-521046 oder 0251-521047
Fax 0251-1334902
info@praxis-schilgen.de