SCHLIEßUNGSTAGE / URLAUB DER KINDERARZT-PRAXIS
An dieser Stelle informieren wir Sie zeitnah über unsere Schließungszeiten sowie über die uns dann vertretenden Praxen.
05. Januar 2025
NOTFALLVERSORGUNG IN MÜNSTER
Ihr Kind ist außerhalb unserer Spechzeiten krank?
Falls Ihr Kind so krank ist, dass es eine dringende ärztliche Beratung oder Untersuchung braucht, gehen Sie bitte aufgrund der Neustrukturierung des kinderärztliche Notdienstes in Münster wie folgt vor:
Wenden Sie sich zunächst telefonisch an die Beratungs-Hotline 116 117.
Hier wird Ihnen mitgeteilt, ob für Ihr Kind eine telefonische Beratung, eine Videosprechstunde oder eine ärztliche Vorstellung ratsam ist. Außerdem erhalten Sie Informationen über die zuständige Notdienstpraxis sowie die Zeitfenster, in denen eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt anwesend ist (geänderte Sprechzeiten in Notfallpraxis ab 01.04.24, siehe unten und unter Notfall).
Dieses Vorgehen soll unnötige Wartezeiten in den Notdienstpraxen verhindern.
Informationen zur Notdienstversorgung erhalten Sie ebenso im Internet unter www.116117.de.
Ab 01.04.2024 veränderte Sprechzeiten der Notfallpraxis am Clemenshospital
- Mittwoch und Freitag 13-21 Uhr
- Samstag/Sonntag/Feiertag 8-21 Uhr
(Montag-, Dienstag- und Donnerstagabend ist die Notfallpraxis am Clemenshospital nicht mehr geöffnet. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Beratungshotline 116 117.)
Dezember 2024
RSV-PROPHYLAXE
Die STIKO hat am 27.06.24 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV empfiehlt. Dadurch sollen insbesondere RSV-bedingte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle sowie stationäre Versorgungsengpässe verhindert werden. Die Prophylaxe erfolgt mit einer monoklonalen Antikörper-Gabe als Einmaldosis vor oder in der ersten von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (eine RSV-Saison geht in der Regel von Oktober bis März des folgenden Jahres). Säuglinge, die zwischen April 2024 und September 2024 geboren sind, sollen die Prophylaxe möglichst im Herbst erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison 2024/25 geboren werden, sollen die Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt, optimalerweise in der Geburtsklinik, bekommen. Somit gilt die Empfehlung zur RSV-Prophylaxe nicht nur wie bislang für Kinder mit Risikofaktoren (extreme Frühgeburtlichkeit, schwere Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen), sondern nun auch für alle gesunden Neugeborenen und Säuglinge, die ab April 2024 geboren wurden.
Zusammenfassend hier die wichtigsten Fragen und ihre Antworten:
Welche Kinder können auf Kosten der Krankenkasse eine RSV-Prophylaxe erhalten?
Alle Kinder, die ab dem 01.04.2024 geboren wurden, können dieses Jahr gegen RSV immunisiert werden.
Ausnahmen: extreme Frühgeburtlichkeit, hämodynamisch-relevante Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen, Kinder mit Geburtsdatum von Mitte bis Ende März 2024, und dies auch nur nach Rücksprache
Ab wann kann geimpft werden?
Sobald die Prophyaxe verfügbar ist.
Woher kommt der Impfstoff?
Die pädiatrischen Praxen dürfen die RSV-Prophylaxe nicht selbst beziehen, daher stellen wir den Eltern entsprechende Rezepte aus:
GKV (gesetzlich Versicherte): rosa Papierrezept, Gültigkeit 4 Wochen
PKV (privat Versicherte) und Selbstzahler: weißes Papierrezept, Gültigkeit 6 Monate
Die Regelung sieht vor, dass die Eltern für die Beschaffung des Impfstoffes verantwortlich sind, ebenso wie für die Einhaltung der Kühlkette und die lichtgeschützte Lagerung. Daher empfehlen wir, die Prophylaxe in einer ortsnahen Apotheke vorzubestellen und erst kurz vor dem Termin bei uns dort abzuholen. Wir können keine Prophylaxen in der Praxis lagern.
Neugeborene brauchen unbedingt einen Versicherungsnachweis (Karte oder Ersatzbescheinigung durch KK), damit ein Rezept ausgestellt werden kann.
Achtung: eine Neuausstellung eines Kassenrezeptes ist nur nach Vorlage des alten Rezeptes möglich.
Wie wird die Impfleistung abgerechnet?
GKV: Mit einem rosa Kassenrezept müssen die Eltern den Impfstoff in der Apotheke nicht bezahlen/auslegen. Die Abrechnung von Impfstoff und Impfleistung erfolgt durch uns.
PKV/Selbstzahler: Die Eltern müssen die Kosten des Impfstoffes in der Apotheke begleichen und sich selbständig um die Kostenerstattung durch die PKV kümmern. Für die Impfleistung stellen wir eine Rechnung aus, deren Erstattung ebenso bei der PKV beantragt werden muss.
Können Kinder außerhalb der festgelegten Indikationen gegen RSV immunisiert werden?
Kinder außerhalb der regulären Indikationen können nur über eine IGeL-Leistung (Eltern tragen Kosten für Impfstoff und Impfleistung) immunisiert werden.
Achtung: hohe Impfkosten (Impfstoff derzeit 453,83 €, Impfleistung ca. 40 €)! Wir empfehlen den Eltern eine vorherige Rücksprache mit der KK (und eine schriftliche Kostenzusage), um eine hohe Selbstbeteiligung zu vermeiden.
Wir sind bemüht die Abläufe für die RSV-Immunisierung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sehen durch diese zusätzliche Aufgabe jedoch einem großen organisatorischen Aufwand entgegen, daher hoffen wir auf Ihr Verständnis im Ablauf der Umsetzung.
Vielen Dank!
Dezember 2024
E-REZEPT
Ab dem 01.01.2024 sind wir gesetzlich verpflichtet eRezepte auszustellen.
Was ist für Sie wichtig?
Ab 01.01.24 geht ohne Versichertenkarte nichts mehr! Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes immer mit. Die Karte muss 1x/Quartal in der Praxis eingelesen werden, sonst kann kein eRezept ausgestellt werden.
Wie funktioniert das eRezept?
Ab sofort versenden wir die Rezepte digital auf die Versichertenkarte Ihres Kindes. Sie erhalten keinen Papierausdruck mehr.
Wie funktioniert der Abruf des eRezeptes in der Apotheke?
Sie legen in der Apotheke entweder die Versichertenkarte Ihres Kindes vor und die Apotheke liest das verordnete Medikament aus dieser aus. Alternativ kann das eRezept, wenn gewünscht und eingerichtet, in der eRezept-App der gematik gespeichert und verwaltet werden.
Ihr Vorteil: Wenn Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes für das Quartal einmal in der Praxis eingelesen haben, müssen Sie bei gewissen Medikamenten nicht mehr in die Praxis kommen, sondern können direkt (bzw. mit etwas zeitlicher Verzögerung, s.u.) in die Apotheke gehen.
Da wir als Ärztinnen die eRezepte elektronisch signieren müssen und dies zeitlich und technisch manchmal nur mit etwas zeitlicher Verzögerung möglich ist, müssen Sie bei Rezeptwunsch ohne Termin in unserer Praxis immer vorher anrufen oder uns eine Rezept-Email (rezept@praxis-schilgen.de) schreiben. Bitte geben Sie hier immer den Namen des/der Patienten/in, das Geburtsdatum und den genauen Namen sowie die Dosierung des Medikamentes an. Das eRezept kann verlässlich erst zum Ende eines Vormittages oder Nachmittages fertiggestellt werden. Ein "spontaner Besuch" mit Rezeptwunsch in unserer Praxis ist leider nicht mehr möglich.
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Dezember 2024
HYGIENEREGELN
Um Ihnen einen möglichst sicheren und reibungslosen Praxisablauf anbieten zu können, gibt es einige besondere Hygieneregeln und Vorgehensweisen. Dazu gehören folgende Punkte:
- Bitte rufen Sie immer an, bevor Sie in unsere Praxis kommen, damit wir Ihr Anliegen bereits bearbeiten können bis Sie kommen bzw. Ihnen einen Termin in der für Ihr Anliegen passenden Sprechstunde geben können.
- Bitte kündigen Sie jedes zu untersuchende Kind (Geschwisterkinder) vorher telefonisch an. Diese Vorgehensweise dient dazu, Verzögerungen möglichst zu vermeiden. Nicht angekündigte Kinder können auch nicht untersucht und behandelt werden.
- Im Rahmen der Infektsprechstunde können Sie bei vorhandenen Kapazitäten in unserem Wartezimmer Platz nehmen. Wir weisen daraufhin, dass dort auch andere, möglicherweise infektiöse Patienten Platz nehmen. Sie haben außerdem immer die Möglichkeit draußen zu warten.
- In jedem Fall sollten Sie sich kurz bei der Anmeldung anmelden, wenn Sie eingetroffen sind. Bitte kommen Sie möglichst nur mit einer Bezugsperson zum Termin in unsere Praxis.
- Bitte informieren Sie uns vor dem Besuch in unserer Praxis, wenn Ihr Kind oder ein Familienmitglied Ihres Haushaltes an einer infektiösen Erkrankung leidet oder möglicherweise leiden könnte (z.B. Windpocken, Covid-19-Infektion).
- Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr für Ärzte:innen, Mitarbeiter:innen oder Patienten:innen. Ggf. tragen die Ärztinnen oder das Praxispersonal bei Bedarf eine Maske, um sich und/oder andere zu schützen.
Dezember 2024
Dr. med Luise Schilgen und Kolleginnen
Praxis für Kinder und Jugendmedizin
Geiststraße 38 l 48151 Münster
Telefon 0251-521046 oder 0251-521047
Fax 0251-1334902
info@praxis-schilgen.de